Im Zentrum des Sonderpädagogischen Dienstes steht die Beratung von Eltern, Lehrkräften, sowie Schülerinnen und Schülern der allgemeinen Schule in unserem Einzugsgebiet.
Hier arbeiten Sonderschullehrkräfte, deren Ziel es ist, Schülerinnen und Schülern mit einem sonderpädagogischen Beratungs- und Unterstützungsbedarfs zu helfen eine angemessene Förderung zu erhalten.
Inhalte der Arbeit sind:
- Unterrichtsbesuche an der allgemeinen Schule
- Klärung, ob ein Unterstützungsbedarf vorliegt
- Informationsgespräche mit den beteiligten Lehrern über den Unterstützungsbedarf im Schulalltag
- Beratung der Lehrkräfte der allgemeinen Schule zu geeigneten Unterrichtsmaterialien und Hilfsmitteln
- Beratung zum Thema „Nachteilsausgleich“ (Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums von Baden-Württemberg für „Kinder mit besonderem Förderbedarf und Behinderungen“ vom 22.08.2008)
- Aufbau eines Unterstützungsnetzwerkes
- Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen der allgemeinen Schule bei Gesprächen z.B. mit Eltern, sowie Unterstützung der Eltern bei Gesprächen mit Lehrern
- Krisenintervention
- Zeitlich begrenzte sonderpädagogische Förderung betroffener Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts, wenn erwartet werden kann, dass diese dadurch dem Bildungsgang der allgemeinen Schule folgen können
Ist dieses Beratungs- und Unterstützungsangebot in der allgemeinen Schule nicht ausreichend, wird nach Absprache mit allen Beteiligten die sonderpädagogische Diagnostik eingeleitet. Es erfolgt:
- Die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs in Zusammenarbeit mit den Eltern, den Lehrkräften der allgemeinen Schulen und weiteren Fachdiensten (Jugendamt, Erziehungsberatungsstelle, Ärzte, usw.)
- die Information an das Staatliche Schulamt, ob die Feststellung des Anspruchs auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot empfohlen werden kann
- ein Vorschlag über die weiteren Beschulung