Das Augenmerk der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer gilt einer eventuellen Rückschulung in die Grund- oder Werkrealschule. Übereinstimmende Absprachen zwischen Klassenlehrerin oder Klassenlehrer, Schulleitung, Eltern und der aufnehmenden Schule sowie der Wille des Schülers oder der Schülerin sind Voraussetzung. Wir verzeichnen in jedem Schuljahr erfolgreiche Rückschulungen.