Pestalozzischule Sandhausen
Jedem Kind alle Chancen

Inklusion beinhaltet das selbstverständliche Zusammenleben, -arbeiten, -lernen, -sein von Menschen mit unterschiedlich großen Barrieren. Inklusion ist ein Menschenrecht. Seit 2009 gilt in Deutschland die Behindertenrechtskonvention. Jede Schülerin / jeder Schüler hat das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe auf allen Ebenen des Bildungssystems.

Mit in Kraft treten des neuen Schulgesetzes am 15. Juli 2015 in Baden-Württemberg wurde die Pflicht zum Besuch der Sonderschule in einen Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot geändert.

Dieser Anspruch kann sowohl an einem sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum (SBBZ) als auch an einer allgemeinen Schule (z.B. Grundschule, Werkrealschule, Gemeinschaftsschule) eingelöst werden.

Besuchen Schülerinnen oder Schüler mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot eine allgemeine Schule, spricht man von schulischer Inklusion. Hier werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrerinnen und Lehrern der allgemeinen Schule und zeitweise von einer Sonderpädagogin oder einem Sonderpädagogen unterrichtet und individuell gefördert.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen zur Umsetzung von schulischer Inklusion in einem persönlichen Gespräch.

Aktuell sind an folgenden Schulen im Einzugsbereich der Pestalozzischule, SBBZ Lernen, inklusive Gruppen eingerichtet:

  • Theodor-Heuss-Grundschule, Sandhausen
  • Friedrich-Ebert-Werkrealschule, Sandhausen
  • Geschwister-Scholl Grund- und Werkrealschule, Leimen/St.Ilgen
  • Waldschule, Grund- und Werkrealschule, Walldorf
  • Parkring-Schule, Gemeinschaftsschule, St.Leon-Rot